Präambel
Diese Satzung soll grundlegende Strukturen des Stadtelternrates für Kindertagesstätten und Kindertagespflege in Wilhelmshaven, im Folgenden „StER-KiTa” genannt, regeln.
Der StER-KiTa vertritt die Interessen der Eltern aus den Einrichtungen der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in Wilhelmshaven. Eltern im Sinne dieser Satzung sind alle Erziehungsberechtigten eines betreuten Kindes. Es ist ein von der Politik und den Trägerlandschaften der Stadt Wilhelmshaven unabhängiges Gremium. Über den StER-KiTa bietet sich die Chance, mit der Stadtverwaltung, den Politikerinnen und Politikern sowie den Trägern und Einrichtungen über aktuelle Themen der Kindertagesbetreuung, über die Förderung von Kindern sowie über die familienfreundliche Gestaltung von Betreuungsangeboten ins Gespräch zu kommen.
§ 1 Rechtsgrundlage
Diese Satzung ist auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) gebildet.
§ 2 Aufgaben
Der StER-KiTa ist die Interessenvertretung der Eltern der Wilhelmshavener Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Er vertritt die Interessen der Elterngesamtheit gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere dem Jugendhilfeausschuss des Stadtrates, der Stadtverwaltung, den Trägerverbänden sowie dem Leitungspersonal der Einrichtungen.
§ 3 Zusammensetzung
(1) Dem StER-KiTa gehören die gewählten Vorsitzenden der Elternräte jeder Kindertagesstätte in Wilhelmshaven, unabhängig von der Trägerschaft, an. Diese sind mit ihrer Wahl Mitglieder des StER-KiTa. Die gewählten Eltern werden darüber informiert. Ein gewählter Elternrat gehört auch weiterhin dem StER-KiTa an, auch wenn keine Wiederwahl zum Elternratsvorsitz erfolgt (Austritt wie in § 3.3).
(2) Das Leitungspersonal der einzelnen Kindertagesstätten wird aufgefordert, eine Aufstellung der gewählten Eltern dem Vorstand des StER-KiTa spätestens 8 Wochen nach Beginn des Kindergartenjahres schriftlich zuzuleiten. Hierfür ist das Formblatt in Anlage 1 zu verwenden.
(3) Mitglieder können auch weitere Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Eltern mit Kindern aus Kindertagespflegeeinrichtungen sein. Der Eintritt und der Austritt erfolgen mittels einer einseitigen Willenserklärung in Textform seitens der Eltern an den Vorstand gemäß Formblatt Anlage 2. Mitglieder, die keine Aktivität, Teilnahme an den Mitgliederversammlungen oder Korrespondenz zeigen, scheiden nach einem Jahr automatisch aus.
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfähige Organ des StER-KiTa und wird von den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch ein anderes Vorstandsmitglied geleitet. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Jedes Mitglied kann spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
(2) Der StER-KiTa tritt halbjährlich zur Mitgliederversammlung zusammen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des StER-KiTa in Textform mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin unter Angabe von Ort, Zeit und vorläufiger Tagesordnung einberufen. Aus wichtigen Gründen kann die Einladungsfrist verkürzt werden.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies verlangen.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß nach § 4 Abs. 2 geladen wurde. Stimmberechtigt sind die ordnungsgemäß geladenen, anwesenden Mitglieder.
(5) Beschlüsse
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, mit Ausnahme der Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds (s. § 6 Abs. 4). Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Änderungen der Satzung werden im Plenum einer Mitgliederversammlung beschlossen, anschließend formuliert und auf der folgenden Mitgliederversammlung verabschiedet. Ein anwesendes Vorstandsmitglied unterschreibt die neue Satzung, die ab dann Gültigkeit hat, mit Namen und Datum.
(6) Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich für alle Eltern, die ein Kind in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Wilhelmshaven betreuen lassen. Vertrauliche Themen werden in nicht öffentlichen Mitgliederversammlungen beraten. Andere Themen können durch Beschluss im nicht öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung erörtert werden.
(7) Von den Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens Ort, Zeit, Namen der Anwesenden und die gefassten Beschlüsse und Empfehlungen einschließlich der Abstimmungsergebnisse enthalten. Eine Durchschrift ist den Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen zugänglich zu machen.
(8) Sowohl die Mitgliederversammlung selbst, Abstimmungen und auch die Sitzungen des Vorstandes können bei Bedarf digital stattfinden.
§ 5 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
- Vorsitzende(r)
- stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
- Schriftführer(in)
- Beisitzer(in)/stellvetr. Schriftführer (allgem. Aufgaben/Öffentlichkeitsarbeit)
- Kassenwart(in)
- Delegierte(r) für Landesvertretung
(2) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung des StER-KiTa für die Dauer von zwei vollen KiTa-Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt hat. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit der Neuwahl des Vorstandes (Amtsdauer 2 Jahre). Die Wiederwahl eines jeden Vorstandsmitgliedes ist möglich.
(3) Zur Wahl eines Vorstandsmitgliedes stellen kann sich jedes Mitglied des Stadtelternrates oder schriftlich bevollmächtigte Vertreter des verhinderten Elternratsvorsitzenden. Zur Wahl für die Vorstandsposten A. und B. dürfen sich nur gewählte Vorsitzende der Elternbeiräte stellen.
(4) Der gesamte Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit durch ein konstruktives Misstrauensvotum abberufen werden.
(5) Der gesamte Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können durch eine schriftliche, unwiderrufliche Erklärung von ihrem Amt zurücktreten. Ihre Aufgaben werden von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern oder von neu gewählten Vorstandsmitgliedern übernommen. Neu gewählte Vorstandsmitglieder bleiben nur bis zum Ende der in Absatz (2) definierten Amtsperiode im Amt. Innerhalb von drei Monaten ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der eine Nachwahl stattfindet
(6) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere
- die Vorbereitung der Sitzungen, Erstellung einer Tagesordnung,
- die ordnungsgemäße Einladung zur Mitgliederversammlung,
- die Leitung der Mitgliederversammlung, Verhandlungen und Veranstaltungen,
- die Erstellung und Zurverfügungstellung der einzelnen Sitzungsprotokolle,
- die Ausführung und Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- die Erstellung und Zurverfügungstellung der Inventarliste und eines Kassenbuchs,
- die Pflege der Homepage und der sozialen Medien sowie der Kontakt zur Presse (Öffentlichkeitsarbeit),
- die Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landeselternvertretung der Kindertagesstätten und deren Nachfolgeorganisationen,
- die Vertretung des StER-KiTa in städtischen Ausschüssen
Der Vorstand kann jede dieser Aufgaben beliebig an andere Mitglieder delegieren.
(7) Die Mitglieder des Vorstandes handeln nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des StER-KiTa. Sie verpflichten sich, regelmäßig Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen.
(8) Der Ausschluss von Mitgliedern obliegt dem Vorstand mit Mehrheitsbeschluss.
§ 6 Wahl des Vorstandes
(1) Die reguläre Vorstandswahl erfolgt zweijährlich durch die Mitgliederversammlung im letzten Quartal des Kalenderjahres.
(2) Eine ordnungsgemäße Einladung wird allen Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor der Wahl zugeleitet. Der Grund der Einladung muss in der Einladung klar ersichtlich werden.
(3) Während des Wahlvorganges ist ein neutraler Wahlhelfer einzusetzen.
(4) Abstimmung und Wahlberechtigung
- Es wird offen abgestimmt. Jedoch ist auf Wunsch mindestens eines Mitgliedes geheim abzustimmen.
- Es gibt zwei Wahlberechtigte pro KiTa. Das Wahlrecht ist dabei nicht an einen Elternratsvorsitz oder eine Elternvertretung gebunden.
(5) Eine Übergabe zwischen dem alten Vorstand und dem neu gewählten Vorstand hat ordnungsgemäß innerhalb von 4 Wochen stattzufinden.
§ 7 Entlastung des Vorstandes
Die Entlastung des Vorstandes erfolgt durch die ordnungsgemäß geladenen, anwesenden Mitglieder bei der Mitgliederversammlung im Zuge der Vorstandswahl.
§ 8 Inventar & Kasse
(1) Die Inventarliste ist jeweils jährlich fortzuschreiben und muss zur Neuwahl des Vorstandes aktualisiert vorliegen.
(2) Dem StER-KiTa wird ein Budget zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme des Budgets ist durch mindestens drei Vorstandsmitglieder in Abstimmung möglich.
§ 9 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten sind im Sinne der DSGVO vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die von den Mitgliedern zur Verfügung gestellten Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der notwendigen Aufgabenerledigung verwendet werden. Eine weitere Nutzung ist ohne erteilte Zustimmung nicht zulässig. Die Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
(2) Interne Informationen und Dokumente sind so zu behandeln, dass sie unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
§ 10 Änderung und Inkrafttreten der Satzung
(1) Satzungsänderungen sowie die Auflösung des StER-KiTa bedürfen im Rahmen einer Mitgliederversammlung der 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(2) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 27.04.2024 in Kraft. Alle vorherigen Satzungen verlieren ihre Gültigkeit und treten außer Kraft.